Fahrzeuge bis zu 3,5 t müssen zur Benutzung von Autobahnen und vierspurigen Schnellstraßen eine gültige Autobahnvignette an der Frontscheibe führen. Motorräder und Trikes sowie Elektro- und Wasserstofffahrzeuge benötigen keine Vignette. Die Vignette ist unter anderem an Grenzübergängen und zahlreichen Tankstellen erhältlich und sollte nur an offiziellen Verkaufsstellen erworben werden, da es Fälschungen gibt. Tschechische Vorjahresvignetten müssen entfernt werden. Das Ordnungsgeld für Nichtbeachtung, auch bei nicht entfernten Alt-Vignetten, beträgt bis zu 5.000,- CZK, im Wiederholungsfall erheblich höher.
Ab dem 1. Januar 2021 benötigen Fahrzeuge bis zu 3,5 t zur Benutzung von Autobahnen und vierspurigen Schnellstraßen eine gültige elektronische Autobahnvignette. Die Gültigkeit der 2020 gekauften Klebe-Jahresvignetten endet am 31. Januar 2021. Ab 1. Januar 2021 können darüber hinaus ausschließlich elektronische Vignetten gekauft und verwendet werden. Für Motorräder und Anhänger ist keine Vignette erforderlich. Auch alle Autos, die mit Strom, Wasserstoff oder einer Kombination von Kraftstoffen betrieben werden, sind ausgenommen, sofern die CO2-Emissionen 50 g/km nicht überschreiten. Autos, die mit umweltfreundlichen Kraftstoffen betrieben werden, erhalten einen Rabatt. Der reduzierte Preis, der als „Öko-Preis“ bezeichnet wird, gilt für Autos, die mit Erdgas oder Biomethan betrieben werden.
Die Vignette kann ab dem 1. Dezember 2020 online bestellt werden oder bei offiziellen Verkaufsstellen und an Selbstbedienungskiosken an den Grenzübergängen erworben werden. Der Kauf ist bis zu 90 Tage im Voraus vor Beginn der Gültigkeit der Vignette möglich.
Darüber hinaus sind die weiteren Informationen im Portal des elektronischen Vignettensystems der Tschechischen Republik zu beachten.
Für Fahrzeuge über 3,5 t (u.a. Busse, LKW, Wohnmobile) wird eine streckenabhängige Maut erhoben. Weitere Informationen in englischer Sprache bietet der staatliche Fond für Verkehrsinfrastruktur des tschechischen Verkehrsministeriums. Fahrzeuge, auf welche sich die Mauterhebung erstreckt, müssen vor dem Befahren mautpflichtiger Abschnitte im elektronischen Mautsystem registriert werden und mit einer korrekt installierten elektronischen Vorrichtung versehen sein. Weitere Informationen bietet MYTO, das Portal des elektronischen Mautsystems in der Tschechischen Republik.
Die Polizei ist bei der Feststellung von Ordnungswidrigkeiten im Straßenverkehr berechtigt, eine Sicherheitsleistung zu erheben, sofern das Bußgeld einen bestimmten Betrag übersteigt. Wird der Sicherheitsleistung nicht nachgekommen, kann durch eine technische Wegfahrsperre die Weiterfahrt verhindert werden und/oder die Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein) eingezogen werden.
Quelle: Auswärtiges Amt
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Birgitt
Tschechien | Neuregelung des Vignettensystems
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