Algier soll eine sehr schöne Stadt sein.
Wir möchten gern diese Stadt besuchen (nur Algier) und benötigen dafür natürlich ein Visum. Nun verwirren mich bei der Algerischen Botschaft dem Touristenvisum folgende, zugeordnete Angaben, die notwendig sind für die Beantragung eines Visums:
* eine vom Vorsitzenden der Gemeindeversammlung des Wohnorts der einladenden Person legalisierte Unterkunftsbescheinigung;
* Arbeitsbescheinigung;
Hat von Euch jemand Erfahrungen mit der Beantragung eines algerischen Visums? Was bedeuten die beiden Angaben?
Und noch eine Frage zu guter Letzt, kann man in Algier ohne weiteres als unverheiratetes Paar in einem Hotelzimmer nächtigen?
Vielen Dank im Voraus für Eure Mühen.
Visum für Algerien
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Kuno
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Re: Visum für Algerien
- Wohnsitzbestaetigung. Die bekommst du bei deiner Wohngemeinde.
- Anstellungsbestaetigung. Die muss dir die Firma ausstellen, bei der du arbeitest.
So etwas ist nicht unueblich im Zusammenhang mit einem Visumsantrag und hat oft damit zu tun, dass unsere Heimatlaender solche Sachen auch verlangen...
Unverheiratetes Paar... offiziell wird das nicht gehen. Aber wenn niemand fragt, dann geht es doch. Sonst muesst ihr halt zwei Einzelzimmer nehmen.
- Anstellungsbestaetigung. Die muss dir die Firma ausstellen, bei der du arbeitest.
So etwas ist nicht unueblich im Zusammenhang mit einem Visumsantrag und hat oft damit zu tun, dass unsere Heimatlaender solche Sachen auch verlangen...
Unverheiratetes Paar... offiziell wird das nicht gehen. Aber wenn niemand fragt, dann geht es doch. Sonst muesst ihr halt zwei Einzelzimmer nehmen.




