Hallo,
Ich hab das 2013 durchgespielt, da ich ein Carnetauto im Ausland verkaufen wollte.
Es gibt schlicht und ergreifend keine Möglichkeit, wenn der TÜV abgelaufen ist.
Eine techn. Prüfung im Ausland wird von den hiesigen Zulassingsstellen nicht anerkannt.
Fahrzeuge ohne gültigen TÜV werden in Dtl. nicht umgeschrieben.
Nachfrage bei TÜV und DEKRA, ob ein Prüfer die Prüfung im Ausland durchführen kann, wurde verneint, da keine genormten Prüfeinrichtungen gesichert sind. Bremsenprüfstand, Abgasmessung etc.
Somit bleibt einem nur die Möglichkeit, ein Fahrzeug innerhalb der 2 Jahresfrist zu verkaufen und umzuschreiben.
Ich bin mir aber sicher, daß der Themenstarter international sucht. Sicher gibt es Länder, wo es einfacher ist.
VG
Pössl Jumper 2,8 HDI in Uruguay December 2026 For Sale
Moderator: Moderatoren
Re: Pössl Jumper 2,8 HDI Uruguay December 2026 For Sale
Das solltest Du mal näher erklären.zuckermaenner hat geschrieben: ↑Di 31. Mär 2026, 20:35An Grenzen und bei einer Verschiffung führt es zu Problemen.
Tatsächlich kannst Du das Auto auch ohne TÜV doch problemlos z.B. von Südafrika an einen deutschen Hafen verschiffen.
Der Wagen war vorher in D zugelassen, hat also einen deutschen KFZ-Brief nur eben keinen gültigen TÜV mehr. (Ich gehe natürlich davon aus, dass keine Umbauten vorgenommen wurden, durch welche die Betriebserlaubnis erloschen ist, denn dann würde es komplizierter.)
Mit diesen Unterlagen gehst Du vorher zur KFZ-Meldestelle Deiner Gemeinde. (Die würde ich ohnehin vor dem ganzen Prozedere unbedingt mal befragen, denn u.U. spielt es eine Rolle, wie lange der letzte TÜV bereits her ist!)
Dort beantragst Du ein Überführungskennzeichen welches Du nach Empfang des Autos im Hafen am Wagen anbringst. Von dort dann zur nächsten TÜV-Stelle mit allen Papieren, Kaufvertarg usw.(im Original)
Re: Pössl Jumper 2,8 HDI Uruguay December 2026 For Sale
hallo in die runde , ohne tüv ! bekommst du nix ! kein 5,tages nr , kein zoll kennzeichen nix , zb, ein auto aus italien mit neuen tüv , bekomm ich in D kein kennzeichen ! zur abholung !! und 5,tages nr gilt nur in D ! und ohne Tüv geht nix ! das ist leider so .mfg.
Re: Pössl Jumper 2,8 HDI Uruguay December 2026 For Sale
Das ist nahezu korrekt.sysiphus hat geschrieben: ↑Di 31. Mär 2026, 21:23Tatsächlich kannst Du das Auto auch ohne TÜV doch problemlos z.B. von Südafrika an einen deutschen Hafen verschiffen.
Der Wagen war vorher in D zugelassen, hat also einen deutschen KFZ-Brief nur eben keinen gültigen TÜV mehr. (Ich gehe natürlich davon aus, dass keine Umbauten vorgenommen wurden, durch welche die Betriebserlaubnis erloschen ist, denn dann würde es komplizierter.)
Mit diesen Unterlagen gehst Du vorher zur KFZ-Meldestelle Deiner Gemeinde. (Die würde ich ohnehin vor dem ganzen Prozedere unbedingt mal befragen, denn u.U. spielt es eine Rolle, wie lange der letzte TÜV bereits her ist!)
Dort beantragst Du ein Überführungskennzeichen welches Du nach Empfang des Autos im Hafen am Wagen anbringst. Von dort dann zur nächsten TÜV-Stelle mit allen Papieren, Kaufvertarg usw.(im Original)
Mit einer kleinen. Änderung würde ich es so machen:
Du beantragt ein Kurzzeitkennzeichen ( gelber Rand, seit einiger Zeit für max. 6 Tage zu erhalten)
Aber nicht in der Zulassungsstelle deiner Meldeadresse, sondern in der Zulassungsstelle der Stadt/ des Landkreises wo das Fahrzeug ausgeschifft wird. Warum:
Du erhältst dort ein Überführungskennzeichen mit Beschränkung:
" Ohne gültige Hauptuntersuchung nur gültig für Fahrten zur nächstgelegenen Untersuchungsstelle im Zulassungsbezirk.
Werden dort Mängel festgestellt, darfst du auch noch zu einer
"geeigneten Einrichtung" zur unmittelbaren Reparatur und zurück fahren.
Hast du dann die HU bestanden entfällt die Beschränkung, und du fährst ganz entspannt nach Hause.
Bei Zuteilung eines Kurzzeitkennzeichen gibt es in Deutschland zwei Prinzipien:
Du kannst dort beantragen wo du gemeldet bist : Wohnortprinzip.
Oder in dem Kreis wo das Fahrzeug steht: Standortprinzip.
Das ganze funktioniert natürlich nur mit einem deutschen Fahrzeug.
Die Anbringung eines Kurzzeitkennzeichen an einem ausländischen Fahrzeug zur Überführung nach Deutschland ist verboten. (Unzulässige Fernzulassung)
Re: Pössl Jumper 2,8 HDI Uruguay December 2026 For Sale
Eine ausführliche und hilfreiche Darstellung.todo hat geschrieben: ↑Mi 1. Apr 2026, 08:42Das ist nahezu korrekt.
Mit einer kleinen. Änderung würde ich es so machen:
Du beantragt ein Kurzzeitkennzeichen ( gelber Rand, seit einiger Zeit für max. 6 Tage zu erhalten)
Aber nicht in der Zulassungsstelle deiner Meldeadresse, sondern in der Zulassungsstelle der Stadt/ des Landkreises wo das Fahrzeug ausgeschifft wird.
Re: Pössl Jumper 2,8 HDI Uruguay December 2026 For Sale
Antwort vom Verkäufer,
wir als Verkäufer sorgen für "das Poder" - ein notariell beglaubigtes Schriftstück auf Spanisch.
Das bescheinigt den Eigentumsübergang. Dieses Prozedere ist in Südamerika üblich.
Beim Verkauf wird natürlich auch der Schein und Brief und Historie zum Fahrzeug übergeben.
Frohe Ostern!!!!!
wir als Verkäufer sorgen für "das Poder" - ein notariell beglaubigtes Schriftstück auf Spanisch.
Das bescheinigt den Eigentumsübergang. Dieses Prozedere ist in Südamerika üblich.
Beim Verkauf wird natürlich auch der Schein und Brief und Historie zum Fahrzeug übergeben.
Frohe Ostern!!!!!




